Eltern-ABC

Absenzen, Attest, Befreiungen, Beurlaubungen

Siehe Homepage des CSG

Adressen der Eltern/ Klassenlisten

Aus rechtlichen Gründen darf die Schule keine Adressliste der SchülerInnen herausgeben. Deshalb werden die Eltern gebeten, sich im Bedarfsfall selbst um die Erstellung einer solchen Liste zu kümmern, z.B. Email-Adressen und Telefon-/Handynummern. Erleichtert wird der Kontakt der Eltern untereinander z.B. durch Eltern-Stammtische, Messenger-Gruppen (WhatsApp, Signal, Threema etc.) oder klassenintern und selbst organisierte Treffen.

Anfahrt

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zur Schule zu kommen:
  1. Mit dem Bus: die Fahrpläne des INVG werden so gut es geht an die Schulzeiten der Schule angepasst. Bitte informieren Sie sich über die An- und Abfahrtszeiten der betreffenden Buslinien. Es können die Haltestellen an der Jahnstraße, am Rathausplatz oder auch am Brückenkopf genutzt werden.
  2. Mit dem Zug/Bus: Eltern von SchülerInnen, die aufgrund eines Zuganschlusses evtl. mit langen Wartezeiten rechnen müssten, bitten wir, gegebenenfalls die Schulleitung anzusprechen.
  3. Mit dem Fahrrad: es sollten die Radwege an der Donau und Jahnstraße benutzt werden. Das letzte Stück auf der Jahnstraße aus der Stadtmitte kommend ist auf der linken Seite aus Sicherheitsgründen zu schieben. Am Fahrradabstellplatz stehen genügend (überdachte und beleuchtete) Fahrrad-Stellplätze zur Verfügung.
  4. Mit dem Auto: wenn es sich nicht vermeiden lässt und Sie Ihre Kinder mit dem Auto bringen, bitten wir Sie, möglichst verkehrsverträglich zu halten (z.B. Preysingstraße oder Münzbergstraße). Es ist bitte möglichst zu vermeiden, in der Jahnstraße zu halten (Halteverbot). Achten Sie bei der Ausfahrt von der Münzbergstraße auf die Jahnstraße auf die Radfahrer von links! Auch aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu Schulöffnungs- und -schließungszeiten sollte nach Möglichkeit dem ÖPNV und dem Fahrrad der Vorzug gegeben werden.

Ausbildungsrichtungen

Siehe Homepage des CSG

BayEUG – Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz und GSO (Schulordnung für Gymnasien in Bayern)

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Das BayEUG gilt für alle Schularten.

Beratungslehrer

Schwerpunkt der Aufgaben des Beratungslehrers ist die Schullaufbahnberatung, d.h. die Information und Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern über die geeigneten Bildungsgänge. Beratungslehrer sind die einzigen Lehrkräfte, die berechtigt sind, Begabungstests (=Intelligenztests) durchzuführen. Die Beratung ist stets vertraulich. Informationen oder Testergebnisse dürfen nur mit Einverständnis der Eltern weitergegeben werden; dies gilt auch schulintern. Beratungslehrerin am CSG ist Frau Schütz.

Corona

Bitte beachten Sie die tagesaktuellen Meldungen im Elternportal. Bitte beachten Sie auch, dass das CSG bei Bedarf auch Leihgeräte für das Homeschooling zur Verfügung stellt. Wenden Sie sich bitte ggf. an das Sekretariat.

Einsichtnahme in schriftliche Arbeiten

Große Leistungsnachweise werden benotet nach Hause mitgegeben – bitte zeitnah wieder zurückgeben! Bei schlechten Zensuren kann die Lehrkraft die Kenntnisnahme durch Unterschrift verlangen.

Elternabend

Die Elternabende sind immer aktuell und werden interessant gestaltet. Hierbei gibt es die Gelegenheit, mit der Schulleitung, den Lehrern sowie anderen Eltern vor Ort in Kontakt zu kommen. Über die Termine der Elternabende werden die Eltern über das Elternportal informiert.

Elternarbeit

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. Zudem wird am CSG in den Klassenstufen 5-7 ein Klassenelternsprecher gewählt, wenn es die Eltern der Klasse wünschen. Mehr dazu finden Sie in unseren allgemeinen Informationen zum Elternbeirat.

Elternportal – Informationen

Mit Ihrem ganz persönlichen Zugang, durch Ihr Passwort geschützt, werden die Informationen, die für Sie oder Ihr(e) Kind(er) wichtig sind, dargestellt. Alles was für Sie nicht relevant ist, wird Ihnen erst gar nicht angezeigt. Alles, was niemanden außer Sie oder Ihr Kind angeht, ist für niemand anderen als Sie einsehbar. So bleiben Sie immer top informiert – je nach Bedarf und zu jeder Tages- und Nachtzeit! Nun eine kurze Beschreibung der neuen Möglichkeiten des Elternportals:

  • Sehen Sie aktuell den Stundenplan Ihres Kindes plus aller sonstiger Aktivitäten (Theaterbesuch etc.) wochengenau abgebildet.
  • Buchen Sie ganz einfach die Sprechzeiten zum Allgemeinen Elternsprechtag. Sie behalten automatisch immer den Überblick welche Zeiten Sie bereits gebucht haben, können mehrere Kinder gleichzeitig ohne Terminüberscheidungen berücksichtigen und drucken sich dann den Plan des „Laufzettels“ bequem aus.
  • Nehmen Sie problemlos per Mail Kontakt mit dem Klassenleiter und den anderen Fachlehrern Ihres Kindes auf um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Ob Sie eine kurze Frage haben oder die Lehrkraft über etwas informieren möchten: sie treten ganz unbürokratisch miteinander in Kontakt. Die Lehrkraft bekommt die Mail direkt zugestellt und kann sich entsprechend mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sollten Sie darüber hinaus den Wunsch zur Sprechstunde haben, können Sie nun die gewünschte Zeit bei der betreffenden Lehrkraft buchen. So stellen Sie vorab sicher, dass Sie einen festen Termin haben und können ggf. bereits vorab über den Grund des Gesprächs informieren.
  • Melden Sie Ihr Kind online krank, ohne die telefonische Warteschleife am Morgen abwarten zu müssen (diese Meldung ersetzt nicht die Krankmeldung mit Ihrer Unterschrift).
  • Sie bekommen alle Info-Schreiben personalisiert: sobald eine wichtige Information für Sie oder Ihr Kind eingegangen ist, erhalten Sie eine Mitteilung per mail und sind somit immer informiert.

Elternsprechtag

Gewohnheitsgemäß findet der Elternsprechtag immer im November und im April jeweils nach Erhalt der Leistungsstandberichte (sie haben das Zwischenzeugnis ersetzt) statt. Damit an einem Abend viele Eltern mit vielen Lehrkräften kommunizieren können, ist die Sprechzeit jeweils auf 5 Minuten begrenzt. Es empfiehlt sich, die Zeitslots zeitnah nach Öffnung des Anmeldesystems im Elternportal zu reservieren. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass es im Verlauf des Abends meistens immer etwas zu Verzug kommt und die Zeiten nicht 100%ig eingehalten werden. Deshalb ist es empfehlenswert, sich für seinen „Laufzettel“ ein paar zeitliche Puffer einzubauen – sonst gerät häufig der gesamte Plan durcheinander.

Ernährung / Verpflegung an der Schule / Müsli am Mittwoch

In regelmäßigen Abständen bereiten viele fleißige Mamas und Omas Müsli für alle Schüler vor und servieren es in der ersten großen Pause. Diese Arbeit ist sinnvoll (gesunde Ernährung) und macht Spaß (ratschen & schneiden). Rotationsgemäß ist immer Bedarf an neuen (Groß)-Eltern. Wer sich einbringen möchte, wendet sich bitte sehr gern an folgende email-Adresse: muesliteam@csg-in.de

Ethik – Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist nach der Bayerischen Verfassung und dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) an den Schulen ordentliches Lehrfach. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülern selbst zu. Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur aus Glaubens- und Gewissensgründen erfolgen. Sie muss spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung für das folgende Schuljahr abgegeben werden; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle der ordnungsgemäßen Abmeldung wird für die betreffenden Schüler das Fach Ethik zum Pflichtfach. Ethikunterricht in Deutschland dient der Vermittlung von Werten bzw. der Diskussion darüber, dem Vermitteln von Wissen über Religionen und Weltanschauungen, sowie der Diskussion über philosophische Fragestellungen.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBFSO-36

Externe Evaluation

Externe Evaluation soll den Schulen dabei helfen, die Wirksamkeit ihrer Arbeit besser einzuschätzen, ihre Stärken ebenso zu erkennen wie ihre Schwächen. Sie dient nicht der Beurteilung oder der Kontrolle von Personen, sondern der Analyse von Bedingungen und der Bewertung von Arbeitsprozessen und Ergebnissen. Der Blick richtet sich also nicht auf die einzelne Lehrkraft, sondern auf die Schule als Organisation. Externe Evaluation gibt Impulse für die schulspezifische sogenannte „Schulentwicklung“ und hilft Schwerpunkte und Prioritäten in deren Arbeit zu setzen. Über die Aktivitäten der Schulentwicklungsprogramms kann man sich jederzeit über die Homepage informieren. Der Elternbeirat ist in den Prozess der Schulentwicklung aktiv eingebunden.

Feiertage / Brückentage / Buß- und Bettag

An gesetzlichen Feiertagen und am Buß- und Bettag ist schulfrei, an Brückentagen nicht.

Fundsachen

Es gibt sowohl eine Fundsachenkiste im Pausenverkauf, als auch in der Turnhalle.

Gottesdienst

Der Gottesdienst findet immer am Schuljahrsanfang und zum Schuljahresende statt.

KESCH – Kooperation Eltern-Schule

KESCH bezeichnet die Zusammenarbeit von Eltern und Schule zur Verbesserung der Qualität für alle Beteiligten Wichtige Themen im Sinne von KESCH sind z.B.:
  • Vereinfachte Kontaktaufnahme – am CSG durch das Elternportal sichergestellt
  • Einbeziehen pädagogischer Fachkräfte z.B. durch Ganztagsbetreuung
  • Beratungs- und Informationsangebote z.B. über die Homepage
  • Entwicklung schulspezifischer Konzepte im Sinne der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft z.B. über die Schulentwicklung
KESCH ist ein fortlaufendes Projekt, das durch neue Impulse von allen Beteiligten immer weiter genutzt wird.

Kontakt mit der Lehrkraft

Die Eltern können über das Elternportal Termine mit Lehrkräften vereinbaren.

Leihgeräte

Das CSG stellt bei Bedarf Leihgeräte für das Homeschooling zur Verfügung. Wenden Sie sich ggf. bitte an das Sekretariat.

OGTS – Offene Ganztagesschule

Siehe Homepage des CSG

Scheinertag

Der Scheinertag findet jedes Jahr im April statt, wo sich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 sowie deren Eltern ein Bild vom CSG machen können. Coronabedingt findet der Scheinertag dieses Jahr rein virtuell statt: https://www.scheinertag.de

Schülerzeitung (Feuermelder)

Das CSG hat auch eine eigene Schülerzeitung, den Feuermelder, der sich über den Zuwachs neuer Redakteure freut. Kontaktmöglichkeit über die Homepage des CSG

Schulbibliothek

Die Schulbibliothek des CSG umfasst Bücher, Zeitschriften und elektronische Medien, die von den Schülerinnen und Schülern kostenlos genutzt und ausgeliehen werden können. Im hinteren Teil der Bibliothek befinden sich zudem Computerarbeitsplätze. Zur Nutzung berechtigt ein Bibliotheksausweis, der kostenfrei erhältlich ist.

Schulbücher / Lehrmittelbücherei

An den bayerischen Gymnasien ist die sog. Lehrmittelfreiheit für Schulbücher gesetzlich eingerichtet, das bedeutet, dass alle nötigen Schulbücher für jede Jahrgangsstufe für alle SchülerInnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dagegen müssen außer Heften und Schreibzeug auch Übungshefte, Atlanten, Taschenrechner und einiges anderes vom Schüler/Eltern gekauft werden. Für die Arbeitsblätter wird jährlich ein Kopiergeld verlangt.

Nach Erhalt der Bücher müssen

  • diese eingebunden werden; es dürfen keine Fertigeinbände verwendet werden,
  • Namen und Klasse eingetragen werden,
  • diese auf Schäden kontrolliert werden; bereits vorhandene Schäden bitte sofort melden, damit sie am Schuljahresende nicht in Rechnung gestellt werden. Darauf achten, dass die Beschädigung im Buch notiert wird.
    Schäden oder Verlust eines Buches (während des Schuljahres) sollten umgehend gemeldet werden.


Am Schuljahresende werden alle Bücher im ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben:

  • Bücher, die ohne Einband zurückgegeben werden oder eine nicht gemeldete Beschädigung aufweisen werden finanziell mit einer entsprechenden Gebühr berechnet („Strafgebühr“).
  • Verlorengegangene Bücher werden in Rechnung gestellt, oder es muss vom Schüler Ersatz beschafft werden.


Die Buchausgabe findet immer am Schuljahresanfang statt, die Bücherrückgabe vor Ende des Schuljahres. Es besteht die Möglichkeit einer „Ferienausleihe“: hier können Schulbücher/ein Schulbuch aus der abgeschlossenen Jahrgangsstufe über die Sommerferien ausgeliehen werden.

Zur Erleichterung der Schultaschen gilt am CSG folgende Regelung:

  • 5. und 6. Jahrgangsstufe: in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Latein liegt ein doppelter Buchsatz pro Klasse vor; somit müssen die SchülerInnen die betreffenden Bücher nicht mit in die Schule nehmen, sondern verwenden den Klassensatz direkt in der Schule.
  • 6. Jahrgangsstufe: in einigen Fächern liegt ein halber Klassensatz an Büchern vor. Dies bedeutet, dass die SchülerInnen die betreffenden Bücher nicht unbedingt mit in die Schule bringen müssen. Im Unterricht teilen sich pro Tisch immer zwei SchülerInnen ein Buch.

Schulforum

Das Schulforum ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Mitbestimmung an Schulentscheidungen. Mitglieder des Schulforums sind:

  • Der Schulleiter
  • Drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte
  • Die Elternbeiratsvorsitzende und zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder
  • Der Schülerausschuss und
  • Ein Vertreter des Sachaufwandsträgers (Stadt Ingolstadt)

Das Schulforum berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab, u. a. bei Fragen der Schulweg-Sicherung oder Baumaßnahmen an der Schule. Darüber hinaus ist bei bestimmten Entscheidungen das Einvernehmen des Schulforums erforderlich. Beispiele hierfür sind der Erlass der Hausordnung sowie die Festlegung der Pausenordnung und der Pausenverpflegung. Das Schulforum kann auf Antrag in Konfliktfällen vermitteln, allerdings nicht bei Ordnungsmaßnahmen, bei denen der Elternbeirat mitwirkt.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-17
https://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/schulforum.html

Studienanmeldung

Informationen zur Studienanmeldung finden Sie auf den Seiten der Stiftung zur Hochschulzulassung.

Stundenplan

Der Stundenplan wird zu Beginn des Schuljahres festgelegt – unter allen nötigen organisatorischen Rahmenbedingungen; zum Halbjahr kann sich der Stundenplan aufgrund div. Gegebenheiten (Lehrerwechsel etc.) verändern – dies wird rechtzeitig angekündigt.

Wandertag

Den Wandertag gibt es zwei mal pro Schuljahr. Einmal am Schuljahresanfang und am Schuljahresende. Ein Wandertag unterliegt ebenso wie der normale Schulunterricht der Teilnahmepflicht, was bedeutet, dass man an einem Wandertag nicht von der Schulpflicht befreit ist. Grundlegend soll mit Hilfe der gemeinsamen Unternehmung der Baustein für das weitere konstruktive und gemeinsame Lernen in der Klasse gelegt werden. Wandertage sind eine Möglichkeit, um das stressige Schulleben etwas aufzulockern, denn hierbei steht nicht immer unbedingt das Lernen im Vordergrund.